Milliarden-Hilfsprogramme für Alle – Soforthilfen und Schutzfonds von BUND und Land NRW (Antragstellung noch nicht möglich!)
Finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie für Freiberufler und Solo-Selbständige, Unternehmen aller Größen sowie für Beschäftigte. Mit einem unbürokratischen Sofortprogramm stellt das Bundesfinanzministerium Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe einmalige Soforthilfen zur Verfügung. Das soll insbesondere bei Miet- und Pachtkosten helfen sowie bei sonstigen Betriebskosten, z.B. Krediten für Betriebsräume oder Leasingraten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Ausgeführt wird dieses Programm über die Länder. Der Bund stellt für diese Soforthilfe 50 Milliarden Euro bereit.
Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können. Das heiß konkret, dass das jeweilige Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt sein muss.
Die Landesregierung NRW ergänzt die Soforthilfen für Kleinunternehmen und stockt das Sofortprogramm des Bundes auf, um Engpässe in Unternehmen mit 10-50 Beschäftigten zu überbrücken. Diese sollen Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro erhalten.
Die Antragstellung ist NOCH NICHT möglich. Details folgen in Kürze hier.
Die Soforthilfen für Unternehme von BUND und Land NRW im Überblick:
Unternehmensgröße * Höhe der Direktzahlung Fördermittelgeber
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten:
• Einmalzahlung von bis zu 9.000 € für 3 Monate (Zuschussgeber BUND, nicht zurückzuzahlen)
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten:
• Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate (Zuschussgeber BUND, nicht zurückzuzahlen)
Selbstständige und Unternehmen mit 10 bis zu 50 Beschäftigten:
• Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate (Zuschussgeber LAND NRW, nicht zurückzuzahlen)
*Vollzeitäquivalente
Mehr Informationen unter:
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html
Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ (Nähere Informationen zu Antragstellung und weiteren Details folgen in Kürze):
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-23-pm-Soforthilfefond-download.pdf?__blob=publicationFile&v=2