Wirtschaft Aktuell

Förderberatung / Förderprogramme

Innovationen sind der kreative Motor für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung

Bei der Umsetzung dieser (technologischen) Innovationen mit ihren besonderen Risiken spielt die öffentliche Förderung eine besondere Rolle. Deshalb informiert die WFG Unternehmen über Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme.

Dabei belässt es die WFG nicht bei der Information, sondern unterstützt aktiv bei der Antragstellung und Projektabwicklung.

Forschungszulagengesetz

Das Forschungszulagengesetz, das am 01.01.2020 in Kraft trat, ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Ausgaben für Forschung und Entwicklung von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets hat der Bund die Forschungszulage aktuell von 500.000 Euro auf 1 Million Euro pro Jahr verdoppelt und auch die Bemessungsgrenze der Projektkosten von 2 auf 4 Millionen Euro angehoben.

Um die Steuergutschrift zu erhalten, ist ein zweistufiges Beantragungsverfahren zu durchlaufen. Die Unternehmen müssen zunächst unter www.bescheinigung-forschungszulage.de eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben beantragen. Die zuständige Bescheinigungsstelle prüft dabei, ob das Vorhaben die notwendigen FuE-Kriterien erfüllt. Mit einem positivem Bescheid kann anschließend der Antrag auf Forschungszulage beim jeweiligen Finanzamt gestellt werden.

Weitere Informationen unter:

Landesweite Förderprogramme (NRW)

Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft und Abläufe ihrer Betriebe zu digitalisieren, ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln und so auch in Zukunft einer der wirtschaftlichen Motoren des Landes zu sein.
In den ersten 3 Jahren sind bereits über 4000 Anträge gestellt worden. Zum 01.05.2023 wurde des Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) weiterentwickelt, um den Bedarfen der nordrhein-westfälischen Unternehmen noch besser gerecht zu werden.

MID-Gutschein

Mittelstand Innovativ & Digital bietet drei Gutscheinförderungen an, die durch externe Unterstützung zur Initiierung und Umsetzung von Innovations- und Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen beitragen: MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation.
Mit der Gutscheinvariante „MID-Digitalisierung“ können Unternehmen ihren Betrieb digital aufstellen und eine externe Begleitung für die (Weiter-) Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren erhalten. Die externen Dienstleistungen können dabei in Form von Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten geschehen.

Zum 01.05.2023 wurde der Förderschwerpunkt deutlich erweitert: Nun können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch Unterstützung für die Digitalisierung von Prozessen erhalten. Gefördert wird so auch die Anschaffung branchenspezifischer Hard- und Software wie etwa CAD-Programme, aber auch Dokumentenmanagement-Software und Enterprise-Resource-Planning-Software. Damit werden beliebte Förderschwerpunkte aus dem Ende 2022 eingestellten Teilprogramm MID-Invest in den MID-Gutschein Digitalisierung überführt.

Weitere Informationen unter: MID-Gutscheine

MID-Assistent/-in

Über das Programm Mittelstand Innovativ & Digital kann eine Hochschulabsolventin oder ein Hochschulabsolvent als MID-Assistent/in eingestellt werden und so ein konkreter Wissenstransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein vollzogen werden. Der Fokus des Programms liegt auf der intelligenten (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren. Seit dem 01.05.2023 können auch Hochschulabsolventen/innen eingestellt werden, die projektbezogen die Ressourcen- und Energieeffizienz im Unternehmen und damit die Nachhaltigkeit erhöhen und eine Transformation hin zu klimaverträglichen, nachhaltigen Technologien vorantreiben. Geförderte Projekte können z. B. die Langlebigkeit, Schadstofffreiheit oder zirkuläre Wertschöpfungsketten von Produkten verbessern.
Förderberechtigt sind kleine Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen mit weniger als 50 Mitarbeitenden. Von diesen 49 Mitarbeitenden dürfen maximal fünf einen akademischen Abschluss besitzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer eingestellt sind, sowie Werkstudierende werden dabei nicht berücksichtigt.

Zum 01.05.2023 wurde die Fördersumme um 3.000 Euro erhöht, um der Inflationsentwicklung Rechnung zu tragen. Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 16.500 € pro Jahr. Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 24.000 € pro Jahr. Die Laufzeit der Förderung beträgt bis zu 2 Jahre.

Weitere Informationen unter: MID-Assistent/-in

Bundesweite Förderprogramme

WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen

Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen versammelt unterschiedliche Förderansätze zu Patentierung und Verwertung von Erfindungen sowie zur Förderung von innovativen (Forschungs-) Projekten zur Normung. Das Programm unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, kreatives Potenzial zu nutzen. Es trägt dazu bei, innovative Ideen und Erfindungen aus der öffentlichen Forschung wirtschaftlich zu verwerten, indem es bei der effizienten Sicherung geistigen Eigentums durch Patente und Gebrauchsmuster hilft.

Weitere Informationen unter: WIPANO

go-Inno (Innovationsgutschein)

Die Komplexität des Wirtschaftsgeschehens und immer schneller werdende Innovationszyklen stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren sind Erfolgsfaktoren. Aber oft fehlen zeitliche und personelle Ressourcen, um auf dem aktuellen Stand der Technikentwicklung, Managementmethoden und Prozessgestaltung zu sein. Hier gibt es Beratungsbedarf.

Profitieren Sie von den BMWi-Innovationsgutscheinen (go-Inno). Sie decken bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratung durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen, die nach strengen Qualitätskriterien ausgewählt wurden. Ihr Unternehmen trägt nur den Eigenanteil. Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen unter: go-Inno

ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.

Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.

Weitere Informationen unter: ZIM

Dr. Markus Könning
Dipl.-Mathematiker

Leitung Innovationsberatung

+49 2561 97999 40

Kathrin Bonhoff
Dipl. Wirt.-Ing. (FH), M. Sc.

Innovationsberatung

+49 2561 97999 42

Bernd Liesbrock
Dipl.-Ing. (FH)

Innovationsberatung

+49 2561 97999 41

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