Die Gewerbeanmeldung
Gründerinnen und Gründer, die
- eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen,
- einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen,
- einen Gewerbebetrieb in eine andere Kommune verlegen,
- eine Zweigstelle gründen,
- die Rechtsform wechseln oder
- einen neuen Gesellschafter aufnehmen.
müssen ihr Gewerbe in der jeweiligen Stadt/Gemeinde anmelden! Die Gewerbeanmeldung ist auch online möglich.
Für „Freien Berufe“ und „Urproduktion“ ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Gründerinnen und Gründer aus diesen Bereichen müssen sich lediglich beim Finanzamt melden.