Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Sie müssen Ihr Gewerbe anmelden, wenn Sie
eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen,
einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen,
einen Gewerbebetrieb in eine andere Kommune verlegen,
eine Zweigstelle gründen,
die Rechtsform wechseln oder
einen neuen Gesellschafter aufnehmen.
Die Ausnahme stellen sogenannte „freiberufliche“ Tätigkeiten und die Urproduktion dar. Das Existenzgründungsportal des BMWi informiert darüber, wann Tätigkeitsvorhaben in den Bereich der „Freien Berufe“ bzw. der Urproduktion fallen und gibt Informationen zu genehmigungs- und erlaubnispflichtigem Gewerbe.
Die Gewerbeanmeldung muss bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu erfolgen.
Alle Anmeldeformalitäten können darüber hinaus zentral in den jeweiligen STARTERCENTERN NRW erfolgen.
Auch das Portal „Einheitlicher Ansprechpartner NRW“ hält viele Informationen zur Gewerbean-, Gewerbeab- und Gewerbeummeldung bereit. Auch weitere Informationen wie
Grenzüberschreitende Tätigkeiten
Eintragung in die Handwerksrolle
Beantragung einer Reisegewerbekarte
Beantragung einer Gewerbelegitimationskarte
sind hier zu finden.