Wirtschaft Aktuell

Unterstützung bei Formalitäten

Die Gewerbeanmeldung

Gründerinnen und Gründer, die

  • eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen,
  • einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen,
  • einen Gewerbebetrieb in eine andere Kommune verlegen,
  • eine Zweigstelle gründen,
  • die Rechtsform wechseln oder
  • einen neuen Gesellschafter aufnehmen.

müssen ihr Gewerbe in der jeweiligen Stadt/Gemeinde anmelden! Die Gewerbeanmeldung ist auch online möglich.

Für „Freien Berufe“ und „Urproduktion“ ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Gründerinnen und Gründer aus diesen Bereichen müssen sich lediglich beim Finanzamt melden.

Die Meldung beim Finanzamt

Gewerbetreibende und Freiberufler müssen für das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über www.elster.de online auszufüllen und elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.

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