Wirtschaft Aktuell

Förderprogramme

Ingo Trawinski
Dipl. Spk-Betriebswirt

Leiter Betriebsberatung

+49 2561 97999 20

Karina Holtkamp
Dipl.-Region-Wiss.

Betriebsberatung

+49 2561 97999 45

Tobias Bürger
Bachelor B. A.

Smart Region Koordinator
Betriebsberatung

+49 2561 97999 47

Kriterien zur Förderfähigkeit

Die Förderprogramme unterscheiden sich nach Förderspektrum, -umfang, -höhe sowie Zielgruppe, Unternehmensgröße und Form der Antragsstellung. Wichtige Voraussetzungen bzw. Kriterien zur Förderfähigkeit können zum Beispiel sein:

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  • Sitz des Unternehmens (NRW oder Deutschland)
  • Status als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) anhand der Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme
  • De-minimis Verordnung
  • Beratung/Dienstleistung oder Investitionen in Soft-/Hardware
  • Projektbeginn erst nach Antragsbewilligung
  • Bewilligungsdauer

Zuschussförderung:

Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU

Das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU “ bezuschusst kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Handwerk und freie Berufe, die zwischen 3 – 499 Mitarbeitende beschäftigen und eine Niederlassung bzw. Betriebsstätte in Deutschland haben.

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Um Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig und zukunftsfest zu machen, können Einzelunternehmen bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard- und Software oder für die Qualifizierung der Mitarbeitenden beantragen.

Das Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ist bis zum 31.12.2023 befristet. Aufgrund der Befristung ist eine Bewerbung auf ein Antragskontingent nicht mehr möglich.

go-digital

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen, service- und kundengerecht, effizient und sicher.

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Dabei stehen den KMU durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die sie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten. Diese Beratungsunternehmen entlasten die KMU von allen Formalitäten – vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.

Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen erfolgen in den fünf Modulen „Digitalisierungsstrategien“, „IT-Sicherheit“, „Digitale Geschäftsprozesse“, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung“.

Achtung: Die Förderrichtlinie zu go-digital läuft zum 31.12.2024 aus! Über mögliche Folgeprogramme wird aktuell diskutiert. Anträge können noch bis Ende des Jahres gestellt werden. Zertifizierungen für IT-Dienstleister sind nicht mehr möglich.

Mittelstand Innovativ und Digital

Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft und Abläufe ihrer Betriebe zu digitalisieren, ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln und so auch in Zukunft einer der wirtschaftlichen Motoren des Landes zu sein.
In den ersten 3 Jahren sind bereits über 4000 Anträge gestellt worden. Zum 01.05.2023 wurde des Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) weiterentwickelt, um den Bedarfen der nordrhein-westfälischen Unternehmen noch besser gerecht zu werden.

MID-Assistent/In

Über das Programm Mittelstand Innovativ & Digital kann eine Hochschulabsolventin oder ein Hochschulabsolvent als MID-Assistent/in eingestellt werden und so ein konkreter Wissenstransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein vollzogen werden. Der Fokus des Programms liegt auf der intelligenten (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren. Seit dem 01.05.2023 können auch Hochschulabsolventen/innen eingestellt werden, die projektbezogen die Ressourcen- und Energieeffizienz im Unternehmen und damit die Nachhaltigkeit erhöhen und eine Transformation hin zu klimaverträglichen, nachhaltigen Technologien vorantreiben. Geförderte Projekte können z. B. die Langlebigkeit, Schadstofffreiheit oder zirkuläre Wertschöpfungsketten von Produkten verbessern.
Förderberechtigt sind kleine Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen mit weniger als 50 Mitarbeitenden. Von diesen 49 Mitarbeitenden dürfen maximal fünf einen akademischen Abschluss besitzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer eingestellt sind, sowie Werkstudierende werden dabei nicht berücksichtigt.

Zum 01.05.2023 wurde die Fördersumme um 3.000 Euro erhöht, um der Inflationsentwicklung Rechnung zu tragen. Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 16.500 € pro Jahr. Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 24.000 € pro Jahr. Die Laufzeit der Förderung beträgt bis zu 2 Jahre.

Weitere Informationen

MID-Gutschein

Mittelstand Innovativ & Digital bietet drei Gutscheinförderungen an: MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation.

Mittelstand Innovativ & Digital bietet drei Gutscheinförderungen an, die durch externe Unterstützung zur Initiierung und Umsetzung von Innovations- und Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen beitragen: MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation.
Mit der Gutscheinvariante „MID-Digitalisierung“ können Unternehmen ihren Betrieb digital aufstellen und eine externe Begleitung für die (Weiter-) Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren erhalten. Die externen Dienstleistungen können dabei in Form von Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten geschehen.

Zum 01.05.2023 wurde der Förderschwerpunkt deutlich erweitert: Nun können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch Unterstützung für die Digitalisierung von Prozessen erhalten. Gefördert wird so auch die Anschaffung branchenspezifischer Hard- und Software wie etwa CAD-Programme, aber auch Dokumentenmanagement-Software und Enterprise-Resource-Planning-Software. Damit werden beliebte Förderschwerpunkte aus dem Ende 2022 eingestellten Teilprogramm MID-Invest in den MID-Gutschein Digitalisierung überführt.

Weitere Informationen

MID-Digitale Sicherheit

Mit MID Digitale Sicherheit werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.
Das neue Teilprogramm fördert Maßnahmen in drei verschiedenen Schwerpunkten, die beliebig miteinander kombiniert werden können:

1. Unternehmen können mithilfe der Förderung eine Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit durchführen lassen und Maßnahmen ergreifen, um die dadurch erkannten
Schwachstellen zu beheben.

2.  Es werden Schulungen der Mitarbeitenden gefördert, um diese für digitale Sicherheit zu sensibilisieren und gezielt fortzubilden.

3.  Die Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz (z. B. Anti-Viren- und Anti-Ransom-Software, Firewall und Patch-Management-Software) wird gefördert.
KMU können seit dem 01.05.2023 nun auch eine flexiblere Projektlaufzeit von 3,6,9 oder 12 Monaten wählen und somit ihre Projekte noch schneller umsetzen.

Die geförderten Unternehmen werden mit bis zu 15.000 Euro unterstützt, wobei die Förderquote Unternehmen bei 50 % . Zum 01.05. 2023 wurde die Untergrenze bzw. minimale Zuwendungssumme (Bagatellgrenze) für die Gutscheinvarianten MID-Analyse, MID-Digitalisierung sowie für MID-Digitale Sicherheit auf 4.000 Euro abgesenkt, um auch kleinere Projekte fördern zu können.
Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Es steht ein monatliches Förderkontingent zur Verfügung. Ist dieses ausgeschöpft, schließt das System (sgn. Windhundprinzip). Anträge können dann wieder ab dem ersten Tag des Folgemonats gestellt werden.

Weitere Informationen, insbesondere die FAQ, sind hier zu finden https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq

DigiRess – neues Förderprogramm für mehr Ressourceneffizienz durch digitale Anwendungen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat das neue Förderprogramm DigiRess gestartet, um Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Bereich der Digitalisierung zu unterstützen, die zu einem besseren Schutz und einer effizienteren Nutzung von Ressourcen beitragen.

Ab sofort können sich KMU mit Einzelvorhaben für ein Fördervolumen von maximal 200.000 Euro bei einer Förderquote von 65 – 75% bewerben. Die Laufzeit ist auf 24 Monaten begrenzt.

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Die Digitalisierung ist ein wirkungsvolles Werkzeug für mehr Ressourceneffizienz und eröffnet wichtige Chancen, wenn sie richtig und zielgerichtet eingesetzt wird. Im Förderprogramm DigiRess werden Umsetzungs- und Implementierungsvorhaben von kleinen und mittlerne Unternehmen gefördert, die mit konkreten Digitalisierungsmaßnahmen den direkten Ressourceneinsatz in Produkten reduzieren. Es können auch beispielweise geplante Ausschüsse und Emissionen vermieden oder reduziert oder die technische Produktlebensdauer bzw. die Nutzungsdauer erhöht werden. Maßnahmen die eine inner- und/oder überbetriebliche Kreislaufführung fördern oder eine handhabbare Aufbereitung und Wiederverwendung von Produkten gewährleisten sind ebenfalls förderfähig.

Das Programm zielt insbesondere auf die Förderung von Maßnahmen in den Förderschwerpunkten:

  • Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
  • Digitale Optimierung der Produktgestaltung
  • Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung

Die Projekte können als Einzelprojekte, im Verbund mit anderen Unternehmen sowie mit Forschungseinrichtungen umgesetzt werden.

Antragsverfahren

Unternehmen können sich im zweistufigen Verfahren um eine Förderung von innovativen Produktionsverfahren bewerben. Die Vorhabenidee kann als Skizze eingereicht werden und wird nach den Kriterien der Förderrichtlinie im Wettbewerb mit anderen Einreichungen bewertet. Erhält die Skizze eine Förderempfehlung, kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden.

ACHTUNG: Aufgrund der guten Resonanz zu den ersten drei Stichtagen ist es aktuell nicht möglich neue Skizzen einzureichen. Zu einer ggf. möglichen Skizzeneinreichung in der Zukunft werden wir zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

Details sind unter www.digiress.de zu finden.

INQA-Coaching

 Die Arbeitsrealität wandelt sich auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) rasant. Das INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (mit bis zu 249 Beschäftigte) einmalig dabei, sich mit externer Beratungshilfe zukunftsfähig aufzustellen und passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden.
Das stärkt die Resilienz des Unternehmens, hält es wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte.

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Das Programm fördert Beratungsprozesse, die die MitarbeiterInnen in den Mittelpunkt für Veränderungsprozesse stellen. In den Beratungsprozessen sind sowohl die Unternehmensleitungen und Führungskräfte als auch die Mitarbeitenden einzubeziehen. Es geht inhaltlich um neue Geschäftsmodelle, Arbeitsorganisation, Personalpolitik, Unternehmenskultur, dem Arbeitsplatz der Zukunft, sowie der Führungskultur.

Für die Begleitung eines betrieblichen Lern- und Entwicklungsprozesses wird ein Coaching von maximal 12 Beratungstagen (á 8 Stunden mit einem Höchstsatz von 1.200 € netto) gefördert. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

Durchgeführt wird das INQA-Coaching von qualifizierten und erfahrenen Berater*innen, die als INQA-Coaches autorisiert wurden. Eine Übersicht finden Sie auf der INQA-Coaching-Karte. In einem gemeinsamen Das INQA-Coaching darf sich über 7 Monate erstrecken.

Die Förderung der Beratungsleistung folgt dem Erstattungsprinzip. Das bedeutet, die Unternehmen gehen in Vorleistung und müssen die Kosten des Coachings zunächst aus Eigenmitteln begleichen. Die Erstattung der Beratungskosten erfolgt erst nach Abschluss des Coachings und vollständiger Prüfung der formellen Voraussetzungen sowie der nachzuweisenden Ergebnisse des Coachings durch die Bewilligungsbehörde.

INQA-Coaching baut auf den Praxiserfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch auf. Es wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Weitere Vorgaben finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie Förderrichtlinie INQA-Coaching vom 16.08.2022 (bundesanzeiger.de)

Kreditförderung:

ERP- Digitalisierungs- und Innovationskredit

Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit fördert die KFW Bank den Finanzierungsbedarf für Investitionen sowie Betriebsmittel im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben.

NRW.BANK. Digitalisierungskredit

Die NRW.Bank bietet zinsgünstige Darlehen für mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben – optional mit einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK oder einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW für das durchleitende Kreditinstitut.

Allgemeine Förderprogrammsuche:

Förderdatenbank des Bundes (BMWi)

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet erhöht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Transparenz in der Förderlandschaft. Die Datenbank bietet detaillierte und aktuelle Informationen zu rund 1.700 Förderprogrammen von Bund, Ländern und EU. Sie ermöglicht eine gezielte Suche nach den passenden Fördermitteln und schafft zugleich einen Überblick über die Vielfalt der öffentlichen Förderangebote.

Beratungsförderung & Qualifizierung

Durch den Einsatz eines externen Beraters erhalten Unternehmen die Möglichkeit, für bestimmte Arbeitsbereiche Fachwissen einzukaufen. Häufig decken unvoreingenommene Berater Dinge auf, die im Unternehmensalltag schnell übersehen werden. Die öffentliche Hand fördert daher Beratungen zu den unterschiedlichsten Themen mit einem Zuschuss. Die WFG ist vielfach als Regionalpartner der jeweiligen Bewilligungsbehörden tätig und informiert bzw. unterstützt bei der Antragstellung.

Internationalisierung

Um die Internationalisierung anzustoßen und einen Anreiz zu geben, die ersten Schritte ins Ausland zu wagen, werden von Bund, Land und der Europäischen Union diverse Förderprogramme, hauptsächlich im Messegeschäft angeboten.

Mit Gemeinschaftsstand auf internationale Messen  

Auf Gemeinschaftsständen des Landes präsentieren Unternehmen ihre Dienstleistungen und Produkte zu günstigen Konditionen direkt in den Zielmärkten. Eine optimale Standposition sowie die professionelle Gestaltung des Auftritts durch erfahrene Architekten und Messebauer gewährleisten eine gute Fernwirkung und die Aufmerksamkeit der Besucher.

Das Land NRW unterstützt daher kleine und mittlere Unternehmen aus NRW im Rahmen seiner Außenwirtschaftsförderung mit einem breit angelegten Messeprogramm. Mehr

Nachhaltigkeit

Nachhaltig handeln und wirtschaften meint in der Regel, beim Verbrauch natürlicher Ressourcen so zu agieren, dass auch nachfolgende Generationen nicht benachteiligt werden. Ein sorgsamer Umgang mit den natürlichen Ressourcen schont aber nicht nur die Umwelt, sondern erhöht meist auch die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen.

Über das Land NRW und den Bund gibt es unterschiedlichste Förder- und Unterstützungsangebote, die Unternehmen bei diesen Herausforderungen unterstützen können.

Übersicht Förderprogramme:

    persönlich:

    Besuchen Sie uns
    in Ahaus
    in der Erhardstr. 11

    per Post:

    unsere Postadresse:
    Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH
    Erhardstr. 11
    48665 Ahaus

    per Telefon:

    unsere zentrale Telefonnummer:
    02561/97999-0

    per Email:

    unsere zentrale Emailadresse:
    info@wfg-borken.de