Rückzahlungs- und -meldeverfahren für die „Soforthilfe NRW“ startet erst in 2021
Da sich die wirtschaftliche Lage vieler Soforthilfe-Empfänger erneut eingetrübt hat, will das Land Betroffene entlasten und sie erst im kommenden Jahr zur Abrechnung und eventuell erforderlichen Rückzahlung der Soforthilfe NRW auffordern. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst. Zuvor genannte Fristen sind damit hinfällig.
Weitere Infos hier: https://www.wfg-borken.de/betriebsberatung/corona_news/
Empfänger, die die Soforthilfe in diesem Jahr steuerlich geltend machen möchten, können dies dennoch tun.
So erhalten alle rund 430.000 Soforthilfeempfänger Ende November eine Mail, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmeldeformular.
Weitere Informationen und Kontakt:
Ingo Trawinski
trawinski@wfg-borken.de
Tel.. 02561/97999-20