Newsletter Dezember 2023 – Gründungspreis Westmünsterland
Bewerbungsphase für erstmalige Auszeichnung gestartet
Bewerbungen sind bis Ende Februar 2024 möglich.
Mehr Aufmerksamkeit für GründerInnen im Westmünsterland, mehr Aufmerksamkeit für die Chancen und Vorteile von Gründungen an sich: Das möchten die Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Kreise Borken und Coesfeld gemeinsam mit der Sparkasse Westmünsterland schaffen. Die Partner loben deshalb mit Unterstützung der IHK Nord Westfalen sowie der Kreishandwerkerschaften Borken und Coesfeld in 2024 erstmals den Gründungspreis Westmünsterland aus.
Bewerben können sich GründerInnen von jungen Unternehmen mit Hauptsitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Westmünsterland. Dazu zählen die Kreise Coesfeld und Borken sowie die Stadt Haltern am See. Die Gründung muss zwischen 2018 und 2022 erfolgt sein und das Unternehmen muss eine gute wirtschaftliche Entwicklung sowie ein tragfähiges Geschäftsmodell aufweisen. Dabei kann es sich um ein neues Unternehmen handeln, um die Nachfolge in einem kleinen oder mittleren Betrieb oder um eine freiberufliche Tätigkeit.
Die Bewerbung erfolgt online über die Homepage des Gründungspreises Westmünsterland. Die Entscheidung über die Preisvergabe setzt sich zusammen aus einem Jury- und Publikumsvoting im Verhältnis 80:20.
Die Preisverleihung findet im Spätsommer 2024 statt. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten neben der Auszeichnung ein professionelles Filmporträt zur Eigenvermarktung sowie unternehmensspezifische Benefits in Form von Weiterbildungs-, Beratungs- sowie Marketing-Gutscheinen und Mentorenschaften, beispielsweise zur Begleitung einer Folgebewerbung für den Gründungspreis MUT des Landes NRW.
www.gruendungspreis-westmuensterland.de
Weitere Infos und Kontakt:
Tobias Ebbing
Tel. 02561/97999-70