Newsletter Dezember 2023 – Betrieblicher Bildungsscheck.NRW
Förderinstrument wird zum Jahresende eingestellt
Unternehmen können noch bis zum 31. Dezember Beantragungen einreichen.
Der Bildungsscheck.NRW bezuschusst die Kosten für eine betriebliche Weiterbildung mit 50% (max. 500 EUR) je Weiterbildung. In den vergangenen Jahrzehnten konnten damit auch in Unternehmen des Kreises Borken vielfältigste betriebliche Weiterbildungen in großem Umfang gefördert werden.
Zum Jahresende wird dieses beliebte Förderinstrument nun vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unerwartet eingestellt.
Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden können noch bis zum 31. Dezember 2023 bis zu 10 Bildungsschecks für Weiterbildungen beantragen, die im kommenden Jahr starten sollen.
Interessierte Unternehmen steht die WFG-Betriebsberatung für weitere Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen und Kontakt:
Ingo Trawinski
Tel. 02561/97999-20