Newsletter Dezember 2018 – Sonderaufruf für Schulen und Krankenhäuser sowie Gewerbegebiete – Neue Fördermöglichkeiten für Glasfaseranschlüsse
Die Anpassung der Förderrichtlinie des Bundes und die Veröffentlichung der Sonderaufrufe für Schulen und Krankenhäuser sowie Gewerbegebiete eröffnen neue Möglichkeiten Glasfaseranschlüsse zu fördern.
Mit dem ersten Sonderaufruf sollen Schulen und Krankenhäuser an das Glasfasernetz angeschlossen werden, die sich in einem bereits NGA-versorgten Gebiet befinden. Dadurch sind jetzt auch Einzelanschlüsse von Schulen und Krankenhäusern möglich. Unterversorgt sind Schulen, die nicht für jede Schulklasse und die Schulverwaltung mit mindestens einer Datenversorgungsrate von je 30 Mbit/s versorgt sind. Für Krankenhäuser gilt eine Datenversorgungsrate von mindestens 30 Mbit/s je medizinischer Station/Fachabteilung/Institut oder pro 11 Betten, zzgl. der allgemeinen Krankenhausverwaltung. Schulen und Krankenhäuser, die in einem unterversorgten Gebiet liegen, können gemeinsam mit den unterversorgten Haushalten im 6. Förderaufruf des Bundes an das Glasfasernetz angeschlossen werden.
Mit dem zweiten Sonderaufruf sollen Gewerbegebiete an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Für die Aufgreifschwelle gilt, dass jeder internetverbundene Arbeitsplatz/ Betriebsmittel über eine Datenrate von 30 Mbit/s verfügen muss.
Lara Telaar, Breitbandkoordinatorin für den Kreis Borken, freut sich: „Mit der Berechnung der Aufgreifschwelle können viele Gewerbebetriebe an das Glasfasernetz angeschlossen werden, die bisher als versorgt galten.“
Weitere Informationen und Kontakt:
Lara Telaar
Tel. 02561/97999-46