Newsletter April 2020 – Beratungsleistungen fördern lassen: Kostenübernahme kann beim BAFA beantragt werden
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Beschäftigte sowie für Freiberufler, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus leiden. Die WFG hilft bei der Antragsstellung.
Die Beratungsleistungen können zur Sicherung der Liquidität, der Erschließung neuer Geschäftsfelder oder auch zur Digitalisierung der Geschäfte dienen und müssen sich auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. Eine Vollfinanzierung ist möglich, jedoch liegt die maximale Höhe des Zuschusses bei 4.000 Euro. Das BAFA als Bewilligungsbehörde zahlt den Zuschuss direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens aus. Spätestens sechs Monate nach Genehmigung müssen entsprechende Verwendungsnachweise eingereicht werden.
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Ingo Trawinski
trawinski@wfg-borken.de
Tel. 02561/97999-20