Jetzt beantragen! Überbrückungshilfe III Plus
Unternehmen können seit dem 23. Juli 2021 über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen. Die Anträge sind über prüfende Dritte zu stellen.
Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus folgen weitgehend dem bewährten Muster der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich erleichtert die neue Restart-Prämie den Neustart und gibt einen Anreiz, den Personalbestand und das Geschäft wieder hochzufahren.
- Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind alle Unternehmen mit einem Corona bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten, zum Beispiel Steuerberater, über das Corona-Portal des Bundes beantragt.
Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist:
- Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können alternativ zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten.
- Unternehmen, die von der Insolvenz bedroht sind, wird es künftig erleichtert, diese durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen zu vermeiden.
Ersetzt werden Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
- Weiter gefördert werden bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung.
Direktanträge können seit Ende letzter Woche über die Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
gestellt werden.
Weitere Information und Kontakt:
Ingo Trawinski
trawinski@wfg-borken
Tel. 02561/97999-20