Gründungspreis Westmünsterland Bewerbungsphase für neue Auszeichnung startet
Mehr Aufmerksamkeit für Gründerinnen und Gründer im Westmünsterland, mehr Aufmerksamkeit für die Chancen und Vorteile von Gründungen an sich: Das möchten die Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Kreise Borken und Coesfeld gemeinsam mit der Sparkasse Westmünsterland schaffen. Die Partner loben deshalb mit Unterstützung der IHK Nord Westfalen sowie der Kreishandwerkerschaften Borken und Coesfeld im Jahre 2024 erstmals den Gründungspreis Westmünsterland aus. Bewerbungen sind bis Ende Februar 2024 möglich.
„Junge und innovative Unternehmen bereichern mit neuen Ideen, innovativen Produkten und Dienstleistungen die Wirtschaft vor Ort, sie schaffen Arbeitsplätze und tragen zur Vielfalt der Wirtschaft bei“, erklärt Heinrich-Georg Krumme, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Westmünsterland, die Motivation hinter dem Gründungspreis.
Mit umfassenden Beratungsangeboten, Workshops, Seminaren und Veranstaltungen, die Gründerinnen und Gründer bestmöglich auf ihre Selbständigkeit vorbereiten sollen, bieten die Partner schon jetzt intensive Unterstützung an. „Durch den Gründungspreis haben wir die Möglichkeit, noch mehr Aufmerksamkeit für das Thema zu erzielen, das Gründungsklima zu fördern und damit die Gründungsneigung weiter zu erhöhen“, sagt Dr. Jürgen Grüner, Geschäftsführer der wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld.
„Junge Unternehmen, die sich seit der Gründung erfolgreich am Markt etabliert haben und Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen und gesichert haben, sind dafür die besten Beispiele“, ergänzt Dr. Daniel Schultewolter, Geschäftsführer der WFG für den Kreis Borken. „Ihr Engagement soll durch den Gründungspreis Westmünsterland ausgezeichnet werden und gleichzeitig Anregung für andere sein.“
Bewerben können sich Gründerinnen und Gründer von jungen Unternehmen mit Hauptsitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Westmünsterland. Dazu zählen die Kreise Coesfeld und Borken sowie die Stadt Haltern am See. Die Gründung muss zwischen 2018 und 2022 erfolgt sein und das Unternehmen eine gute wirtschaftliche Entwicklung sowie ein tragfähiges Geschäftsmodell aufweisen. Bei der Gründung kann es sich um ein komplett neues Unternehmen handeln, um die Nachfolge in einem kleinen oder mittleren Betrieb oder um eine freiberufliche Tätigkeit.
Die Bewerbung wird online über die Homepage des Gründungspreises Westmünsterland erfolgen. Die Entscheidung über die Preisvergabe setzt sich zusammen aus einem Jury- und Publikumsvoting im Verhältnis 80:20. Zu den neun Jurymitgliedern gehören jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der drei Preisstifter, der IHK Nord Westfalen, der beiden Kreishandwerkerschaften, der FH Münster und der Westfälischen Hochschule, der NRW.Bank sowie – ab dem zweiten Aufruf – die Preisträgerin bzw. der Preisträger des vorherigen Aufrufs. Die Jury kann aus den eingegangenen Bewerbungen eine Vorauswahl treffen und die Favoriten zu einem Pitch vor der Jury einladen.
Die Preisverleihung findet im Spätsommer 2024 statt. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten neben der Auszeichnung ein professionelles Filmporträt zur Eigenvermarktung sowie unternehmensspezifische Benefits in Form von Weiterbildungs-, Beratungs- sowie Marketing-Gutscheinen und Mentorenschaften, beispielsweise zur Begleitung einer Folgebewerbung für den Gründungspreis MUT des Landes NRW.
Die Initiatoren und Partner des Gründungspreises Westmünsterland laden GründerInnen zum Mitmachen ein.
Bewerbungen können hier eingereicht werden:
www.gruendungspreis-westmuensterland.de
Weitere Informationen und Kontakt:
WFG für den Kreis Borken
Tobias Ebbing
Tel. 02561/97999-70