Newsletter März 2022 -CSR – Berichtspflicht
Neue Richtlinie der EU könnte künftig deutlich mehr Unternehmen betreffen
Mit der angedachten Neugestaltung der EU-Richtline zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) könnten ab 2023 auch mehr Unternehmen im Kreis Borken berichtspflichtig werden.
Die Europäische Kommission hat am 21 April 2021 den Richtlinienvorschlag „Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD“ vorgelegt, mit dem u.a. die Vorgaben für die nicht-finanzielle (nunmehr: nachhaltigkeitsbezogene) Unternehmensberichterstattung geändert werden sollen. Aus der EU-Richtlinie (RICHTLINIE 2014/95/EU) wird nun eine EU-Verordnung, die direkt ins nationale Recht der EU-Staaten übernommen werden soll. Damit soll ein gemeinsamer Ansatz und ein Reporting System in der EU geschaffen werden. Die neue EU-Richtlinie soll erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 greifen.
Der Anwendungsbereich wird auf alle Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften erweitert, die im bilanzrechtlichen Sinne groß oder kapitalmarktorientiert sind (Ausnahme: Kleinstunternehmen): Die bisherige Grenze von mindestens 500 Beschäftigten könnte somit entfallen. So sollen z.B. mehr Transparenz in Bezug auf die nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in der Wirtschaft geschaffen werden und klare Regelungen in Bezug auf die Formate, Inhalte, Kennzahlen, Fristen und Prüfpflicht etabliert werden.
Unternehmen, die von den neuen Regelungen nun auch betroffen sind und noch keine Erfahrung im Bereich der CSR-Berichtspflicht haben, sollten sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen.
Weitere Informationen und Kontakt:
Ingo Trawinski
Tel. 02561/97999-20