Antragstellung für Soforthilfe-Programm von BUND und Land NRW ab 27.03.2020 möglich
Um den Schaden für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Sofortprogramm aufgelegt. Die Landesregierung NRW reicht das Bundespaket 1:1 weiter und hat die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erweitert.
Ab Freitag, den 27.03.2020 ist eine (ausschließlich) elektronische Antragstellung ab voraussichtlich 12:00 Uhr hier möglich: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 .
Die WFG unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung und weiteren Fragen und haben dafür unser Berater-Team aufgestockt: Tel. 02561/97999-0.
Wer kann Zuschüsse erhalten? Die Soforthilfen im Überblick:
Kleinunternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbständigen werden über die Corona-Soforthilfe-Programme zur Vermeidung finanzieller Engpässe in den folgenden drei Monaten Zuschüsse jeweils als Einmalzahlung gewährt:
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten:
• Einmalzahlung von 9.000 € für 3 Monate
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten:
• Einmalzahlung von 15.000 € für 3 Monate
Selbstständige und Unternehmen mit 10 bis zu 50 Beschäftigten:
• Einmalzahlung von 25.000 € für 3 Monate
Die Bestimmung der Zahl der Beschäftigten erfolgt über sogenannte Vollzeitäquivalente. Der Berechnungsschlüssel sowie alle weiteren Voraussetzungen und Musteranträge sind hier nachzulesen: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.
Erste Zusagen sollen bereits Anfang der kommenden Woche und erste Auszahlungen Ende der kommenden Woche vorliegen. Der Bewilligungsbescheid wird elektronisch zugestellt. Eine Auszahlung für Antragsberechtigte ist auch bei einer späteren Antragstellung innerhalb der Frist bis 30. April 2020 möglich.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier:
https://www.wfg-borken.de/betriebsberatung/corona_news/
Webinare zu Soforthilfen und Kurzarbeitergeld
Angebote am morgigen Freitag (27.03.2020) sollen von der Corona-Krise
betroffene Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige unterstützen.
Für Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige, die von der Corona-Krise betroffen sind, bietet die wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken, dem AIW Unternehmensverband, der Kreishandwerkerschaft Coesfeld, der Kreishandwerkerschaft Borken und der Agentur für Arbeit Coesfeld diesen Freitag (27. März 2020) zwei Webinare zu zwei wichtigen Stichtagen an.
Im ersten Webinar, das um 9:00 Uhr startet, geht es um die Anträge auf Soforthilfe von Bund und Land NRW, die Freitag, den 27.03.2020 ab 12:00 Uhr bei der Bezirksregierung Münster gestellt werden können. Norbert Kortenjan von der Handwerkskammer Münster erklärt, welche Voraussetzungen für die Soforthilfe gelten, welche Unterlagen nötig sind und wie die Antragsstellung, die ausschließlich elektronisch möglich ist, abläuft.
Thema des zweiten Webinars um 11:00 Uhr ist das Kurzarbeitergeld. Hier endet die Frist zur Beantragung für den Monat März am 31. März 2020. Ralf Olthoff von der Agentur für Arbeit erklärt dazu die Zugangsvoraussetzungen und den Weg zur Beantragung. Was Kurzarbeitergeld für die interne Abwicklung im Betrieb, insbesondere in der Lohnbuchhaltung, bedeutet, erläutert im Anschluss Claus von dem Berge von der Kanzlei Freckmann & Partner.
Die Zugangs-Links zu den kostenlosen Webinaren sind unter Veranstaltungen auf der Homepage www.wfc-kreis-coesfeld.de einsehbar.