Newsletter Oktober 2022 – Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)
Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)
Temporäre Zuschüsse für besonders betroffenen Branchen
Noch bis Ende 2022 können Unternehmen Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen beantragen.
Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) wird bis Jahresende verlängert.
Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm werden Unternehmen unterstützt, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 in drei Stufen gezahlt. Die Förderstufen unterscheiden sich u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, d. h. jede rechtlich selbständige Einheit mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist.
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Weitere Informationen und Kontakt:
Ingo Trawinski
Tel. 02561/97999-20