Newsletter März 2023 – Härtefallhilfe
Härtehilfe KMU Energie
Unterstützung durch Zuschüsse und Aufstockung bei Preisbremsen
Das Land NRW hat ein neues Hilfsprogramm für KMU gestartet, die besonders von den Energiepreissteigerungen betroffen sind.
Mit der Härtefallhilfe werden energieintensive kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern sowie mit starken Energiepreiserhöhungen oder hoher Energieintensität (Vervierfachung) und einem Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen in Fällen unterstützt, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.
Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, können Anträge auf einen Zuschuss in Höhe des vergangenen Novemberabschlags stellen (Stufe 1).
Zu einem späteren Zeitpunkt sollen KMU, deren Energiepreise sich 2023 vervierfacht haben und deren Energiekosten mindestens 8 Prozent ihres Umsatzes betragen, zudem in Sonderfällen eine Aufstockung der Preisbremsen auf 95 Prozent erhalten (Stufe 2) können. Kleine und mittlere Unternehmen, deren Kosten für Heizöl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger deutlich gestiegen sind, sollen zudem eine Härtefallhilfe (Stufe 3) beantragen können.
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Weitere Informationen und Kontakt
Ingo Trawinski
Tel. 02561/97999-20