Neues „Graue Flecken“ chancenreich – Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der BRD“ geplant
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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 eine Richtlinie als Grundlage für die Förderung des Breitbandausbaus in sog. „Grauen Flecken“ auf den Weg bringen.
Die Richtlinie schließt sich an das erfolgreich verlaufene „Weiße Flecken“-Programm an und soll so die Erreichung der Gigabit-Ziele weiter vorantreiben.
Soziökonomische Schwerpunkte, die noch nicht gigabitfähig erschlossen sind (d. h. mit Bandbreiten < 1.000 Mbit/s und ohne FFTH-/HFC-Anschluss), sollen bereits im Zuge der ersten Förderperiode des Programms ohne Berücksichtigung einer Aufgreifschwelle förderfähig sein. Der aktuelle Entwurf der Richtlinie sieht vor, dass zu diesen Schwerpunkten auch Unternehmen mit mehr als drei, aber weniger als 125 Mitarbeitern sowie einem bestimmten Jahresumsatz bzw. einer bestimmten Bilanzsumme gehören sollen. Landwirtschaftliche Betriebe sind stets förderfähig. Somit eröffnet das „Graue Flecken“-Programm insbesondere für die Breitbandversorgung von Unternehmen gute Perspektiven.
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