Wirtschaft Aktuell

Beratungsförderung

Durch den Einsatz eines externen Beraters erhalten Unternehmen die Möglichkeit, für bestimmte Arbeitsbereiche Fachwissen einzukaufen. Häufig decken unvoreingenommene Berater Dinge auf, die im Unternehmensalltag schnell übersehen werden. Die öffentliche Hand fördert daher Beratungen zu den unterschiedlichsten Themen mit einem Zuschuss. Die WFG ist vielfach als Regionalpartner der jeweiligen Bewilligungsbehörden tätig und informiert bzw. unterstützt bei der Antragstellung.

Potentialberatung

 

Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten sollen die Potentiale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden. Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für bis zu 8  Beratungstage, jedoch höchstens 400 € pro Beratungstag.

unternehmensWert:Mensch

 

In Zeiten des Fachkräftemangels und vor dem Hintergrund des demographischen Wandels verschärft sich für Arbeitgeber der Wettbewerb um die besten Köpfe. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter noch stärker als bisher in den Mittelpunkt betrieblichen Handelns rücken und weiter in den Erhalt der Arbeitskraft ihrer Beschäftigten investieren, wird es besser als anderen gelingen, die eigene unternehmerische Innovationsfähigkeit sowie die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhalten. Das Programm unternehmensWert:Mensch kann helfen die Kompetenzen im Bereich der Mitarbeiterförderung und -bindung zu stärken.

• Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der Beratungskosten. Gefördert werden maximal 10 Beratertage.

• KMU wenden sich an eine der regionalen Beratungsstellen.

Eine aktuelle Übersicht der regionalen Beratungsstellen ist im Internet unter www.unternehmens-wert-mensch.de einsehbar.

KMU müssen mindestens einen vollzeitbeschäftigten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. In NRW liegt die Höchstgrenze bei 10 Mitarbeitern. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

BAFA- Förderung unternehmerischen Know-hows

Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter
    (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

  • Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Fördersätze:

80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %, 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort

 

Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz max. Zuschuss
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre a. Markt 4.000 € 80% 3.200 €
60% 2.400 €
50% 2.000 €
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung 3.000 € 80% 2.400 €
60% 1.800 €
50% 1.500 €
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 € 90% 2.700 €

 

www.bafa.de/bafa/de/wirtschafts_mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung

Energieberatung im Mittelstand

 

Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen ist häufig nicht bekannt, welche Kostensenkungspotentiale durch Energieeffizienzmaßnahmen genutzt werden können. Statistische Erhebungen gehen davon aus, dass Industrie und Gewerbe ihren Energieverbrauch in den kommenden Jahren um bis zu 20 Prozent senken können, und zwar ohne die Produktivität zu mindern. Mit anderen Worten: Energieeffizienz ist Kosteneffizienz – hieraus ergibt sich ein klarer Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen, die aktiv nach Einsparpotentialen suchen.

Im Rahmen der Energieberatung im Mittelstand werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Beratungen in gewerblichen Unternehmen und für Freiberufler gewährt.

Der Zuschuss beträgt 80 % der Beratungskosten und liegt je nach Unternehmensgröße bei bis zu 8.000 Euro.

PIUS-Check der Effizienzagentur

 

Maßnahmen im Produktionsintegrierten Umweltschutz (kurz PIUS) werden gezielt zur Effizienzsteigerung der Fertigung eingesetzt. Ein Beispiel dafür ist die Reduktion von Ausschuss.

PIUS steigert die Ressourceneffizienz, verbessert die Prozesse und führt zu eindrucksvollen Kostensenkungen. Die Effizienzagentur NRW ist auf Initiative des NRW-Umweltministeriums gegründet worden. Ziel ihrer Arbeit ist es, das Konzept des ökologisch orientierten Wirtschaftens in die Unternehmen zu tragen.

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) NRW

 

Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.

Nach Einreichung des formgebundenen Antrages inkl. notwendiger Antragsunterlagen bei der NRW.BANK in Münster können zunächst bis zu 4 Tagewerke für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und in einer möglichen zweiten Phase die begleitende Umsetzungsberatung mit bis zu weiteren 4 Tagewerken gefördert werden.

In Ausnahmefällen können für beide Phasen mehr als 8 Tagewerke gefördert werden, max. mit 50.000 €.

Die Zuwendungshöhe beträgt max. 50% (Belegschaftsinitiativen max. 80%) der Beratungskosten. Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Zuwendungshöhe liegt bei max. 1.250 € (ohne MWSt.) pro Tagewerk (mind. 8 Std.).

 

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