Wirtschaft Aktuell

Gründungsstipendium NRW

Das Gründungsnetzwerk bestehend aus dem STARTERCENTER NRW bei der WFG Kreis Borken sowie allen Partnern des Gründungsnetzwerkes Go! Kreis Borken. Die Jury ist aus diesem Kreis zusammengestellt.
Jurymitglieder:  Jochen Meyer (mediaBeam), Christian Seega (IHK),  Inken Steinhauser (AIW), Pia Grandt  (Westfälische Hochschule), Katrin Köller (münsterLAND.digital e.V.), Tobias Ebbing (WFG Borken), Nobert Kortenjan (HWK).

Das Gründungsstipendium NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen. Seit dem Start des Programms im Jahr 2018 können sich Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen, für ein Stipendium bewerben. Ziel soll es sein, Gründerinnen und Gründer vor und zu Beginn ihrer Existenzgründung zu unterstützen, so dass sie in dieser anspruchsvollen Phase den Freiraum haben, sich auf die Vorbereitung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu konzentrieren.

Gefördert werden Einzelgründende oder Teams von bis zu drei Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die sich entweder mit einem Unternehmen in NRW innerhalb der kommenden zwölf Monate selbstständig machen wollen oder diese Gründung bereits innerhalb der vergangenen zwölf Monate erfolgt ist. 2023 wurde die Verlängerung des Förderprogramms verkündet. Anträge können jetzt bis September 2026 gestellt werden. Im Zuge der Verlängerung gibt es einige wichtige Anpassungen in der Förderung ab dem 01. Oktober 2023.

  • Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten, deren Antrag ab Oktober 2023 bewilligt wird, erhalten eine höhere Förderung: Statt wie bisher für bis zu 12 Monate 1.000 Euro pro Monat gibt es nun 1.200 Euro monatlich. Maßgeblich ist das Datum des Zuwendungsbescheids.
  • Das Stipendium wird familienfreundlicher: Bei der Geburt eines Kindes kann das Stipendium um drei Monate verlängert werden. Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Elterngeld beziehen, können das Stipendium bis zu 12 Monate pausieren. Das Stipendium umfasst einen Förderzeitraum von 12 Monaten mit einer monatlichen Unterstützung von 1.200,00 €.

Weitere Informationen

Für innovative Ideen!
1.200 Euro pro Monat!
Für 1 Jahr!

Jury-Sitzungen 2024

  • Mi., 10. April 2024 / 14:00 Uhr
  • Fr., 07. Juni 2024 / 09:00 Uhr
  • Di., 30. Juli 2024 / 14:00 Uhr
  • Fr., 27. September 2024 / 09:00 Uhr
  • Mi., 20. November 2024 / 14:00 Uhr

Ideenpapiere sollten frühzeitig eingereicht werden.

Tobias Ebbing
Bachelor B. A.

Gründungsberatung

Tel.: +49 2561 97999 70

    persönlich:

    Besuchen Sie uns
    in Ahaus
    in der Erhardstr. 11

    per Post:

    unsere Postadresse:
    Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH
    Erhardstr. 11
    48665 Ahaus

    per Telefon:

    unsere zentrale Telefonnummer:
    02561/97999-0

    per Email:

    unsere zentrale Emailadresse:
    info@wfg-borken.de