wfc-Webinar am 14.04.2020 : Wofür darf die Soforthilfe eigentlich verwendet werden?
Viele Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen haben mittlerweile die Bewilligung für die Soforthilfe erhalten und vielleicht sogar das Geld schon auf dem Konto. Doch wofür darf es eigentlich verwendet werden – und wofür (besser) nicht? Das erklärt Julia Laarmann von der Kanzlei Lausten Laarmann Nagel Wering aus Ascheberg im Webinar „NRW-Soforthilfe: Wofür darf ich das Geld verwenden – und wofür nicht?“ der wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld am Dienstag, 14. April, ab 11 Uhr.
Sie blickt zudem auf die juristischen Formulierungen im Bewilligungsbescheid und erläu-tert, was sie in der Praxis – auch im Hinblick auf die Steuererklärung für 2020 – bedeuten.
Das Webinar ist kostenlos und findet in Kooperation mit der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken, der Kreishandwerkerschaft Coesfeld, der Kreishandwerkerschaft Borken sowie dem AIW Unternehmensverband statt.
Hier geht es zum Zugangs-Link.