Antragsphase gestartet – Überbrückungshilfe III für Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler
Mit der Überbrückungshilfe III kann ein Fixkostenzuschuss beantragt werden, soweit Unternehmen Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021 verzeichnen.
Der Antrag kann über einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüfende gestellt werden. Die Kosten hierfür werden bezuschusst. Soweit der Antrag über diese Berufsgruppen gestellt wird, erhalten Antragsteller eine Abschlagzahlung in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung, maximal 100.000 Euro pro Monat.
Soloselbständige können alternativ im Rahmen der Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro beantragen. Diese Neustarthilfe kann nur direkt beantragt werden.
Details zur Überbrückungshilfe III und zum Antragsverfahren stellt die WFG Borken auch auf ihrer Homepage hier zur Verfügung.
Weitere Informationen und Kontakt:
Ingo Trawinski
trawinski@wfg-borken.de
Tel: 02561/97999-20