Projektaufruf: „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ – Sonderprogramm 2020“
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ – Sonderprogramm 2020“gestartet. Dabei sollen Projekte von Kleinunternehmen unterstützt werden, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Projektideen dürfen alle stationären Einzelhändler einreichen, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen. Der Fördersatz liegt hierbei bei 90 Prozent und der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro. Achtung: Die Frist der Einreichung läuft noch bis zum 30. August 2020!
Der Projektaufruf soll vor allem die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen unterstützen, die sehr stark unter der Corona-Krise leiden. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen.
Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Der Einzelhandel ist aktuell in besonderer Weise gefordert. Mehr denn je braucht er das, was Wirtschaftsexpertinnen und -experten als ökonomische Resilienz bezeichnen – die Fähigkeit, Krisen bewältigen zu können und mit klugen Anpassungen und Lösungen auf die jeweilige Situation zu reagieren. Dabei helfen digitale Technologien. Die Krise beschleunigt die Digitalisierung der Wirtschaft. Wir wollen, dass unsere Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen können. Das gilt insbesondere für den Einzelhandel mit seinen vielen kleinen stationären Geschäften, die sicherstellen, dass unsere Innenstädte auch morgen noch lebendige Orte bleiben.“
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