Newsletter Oktober 2022 – EnSikuMaV – Neue Verordnung verpflichtet Unternehmen zum Energie sparen
EnSikuMaV –
Neue Verordnung verpflichtet Unternehmen zum Energie sparen
Seit dem 1. September 2022 gilt die sogenannte „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“.
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
(auch Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung oder EnSikuMaV) gilt für sowohl Privatleute als auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die Verordnung regelt sehr genau, was z.B. noch beleuchtet oder beheizt werden darf. So dürfen z.B. Gemeinschaftsflächen wie Flure nicht mehr beheizt und Werbeanlagen in bestimmten Fällen nicht mehr beleuchtet werden.
Eine Zuwiderhandlung wird durch die Bezirksregierungen bzw. lokalen Ordnungsämtern überwacht und kann bis zu 100.000 EUR Bußgeld nach sich ziehen.
Weitere Infos zur EnSikuMaV hier.
Weitere Informationen und Kontakt:
Ingo Trawinski
trawinski@wfg-borken.de
Tel. 02561/97999-20