Newsletter Oktober 2020 – Verlängerung für Überbrückungshilfe
Zweite Antragsphase gestartet
Finanzielle Unterstützung von Bund und Land soll Umsatzrückgänge abmildern.
Im Rahmen der Corona Soforthilfe des Bundes wurde die „Überbrückungshilfe“ als finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige und gemeinnützige Organisationen verlängert. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden. Wichtig: Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
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Ingo Trawinski
Tel.: 02561/97999-20