Newsletter Oktober 2019: 75. Bildungsscheck in 2019
75. Bildungsscheck in 2019
Unternehmen profitieren von neuen Förderbedingungen.
Seit Jahresanfang konnten bereits 182 Weiterbildungen finanziell gefördert werden.
Mit dem Bildungsscheck fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) seit 2006 im individuellen und betrieblichen Zugang die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben. Der Bildungsscheck soll Personen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Durch gut qualifizierte Beschäftigte sollen Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Seit 2018 ist der Zugang durch veränderte Förderbedingungen deutlich verbessert worden.
Neu ist z.B., dass Beschäftigte mehrere Bildungsschecks pro Jahr und Unternehmen maximal zehn Bildungsschecks pro Jahr nutzen können. Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind sowohl im individuellen als auch im betrieblichen Zugang förderfähig. Eine Förderung ist auch bei Produkt- und Herstellerschulungen möglich, sofern es sich um eine Weiterbildung handelt. Auch Fahrerlaubnisse sind förderfähig, wenn es sich dabei um eine betrieblich veranlasste Weiterbildung handelt (z.B. Gabelstaplerführerschein). Und auch Personen, die am Unternehmen beteiligt sind, können nun einen Bildungsscheck erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass diese auch gleichzeitig im Unternehmen beschäftigt sind.
„Insgesamt verbuchen wir eine steigende Nachfrage beim Bildungsscheck. Unternehmen sind eingeladen jetzt noch aktiv zu werden, denn schon im kommenden Jahr können sich die Förderbedingungen wieder ändern“, so Ingo Trawinski, Leiter der WFG-Betriebsberatung.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck.
Weitere Informationen und Kontakt:
Ingo Trawinski
Tel. 02561/97999-20