Newsletter März 2025 – Klimaanpassung
NRW fördert Maßnahmen
Unternehmen können sich jetzt für eine Förderung von Maßnahmen für die Anpassung des Klimawandels bewerben.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleine und mittlere kommunale Unternehmen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Mit dem Förderprogramm Klimaanpassung.Unternehmen.NRW, finanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), können Unternehmen Zuschüsse für Maßnahmen zur Klimaanpassung erhalten.
Die Förderung umfasst vielfältige naturnahe und technische Maßnahmen zur Verbesserung der Klimaanpassung wie z. B. :
- Dach- und Fassadenbegrünungen
- Baumrigolen und Baumpflanzungen zur Verschattung
- Versickerungsanlagen und Regenrückhaltebecken
- Entsiegelungsmaßnahmen
- Verschattungsanlagen
- Schutzmaßnahmen gegen Starkregen und Hochwasser
- Kombinationen dieser Maßnahmen zur nachhaltigen Umgestaltung des Betriebsgeländes
Wer kann sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleine und mittlere kommunale Unternehmen.
Wichtige Eckdaten:
- Mindestinvestitionsvolumen: 200.000 Euro – ggf. auch weniger
- Förderquote: 50% bis 60% (abhängig von der Unternehmensgröße)
- Bewerbungsfrist: 31.03.2026 (Windhundprinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“)
- Umsetzungszeitraum: 24 Monate nach Bewilligung, spätestens bis Ende 2027
Wichtige Voraussetzung: Die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Die Antragstellung erfordert den Nachweis, dass das Vorhaben Klimawandelfolgen wie Hitze, Trockenheit, Starkregen oder Sturm entgegenwirkt. Die Antragsprüfung dauert in der Regel 90 Tage nach Einreichung vollständiger Unterlagen. Die Förderung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip, d. h. die Maßnahme muss vorfinanziert werden.
Unternehmen können jetzt ihr Unternehmen an den Klimawandel anpassen und gleichzeitig von attraktiven Fördermitteln profitieren. Aufgrund des „Windhundprinzips“ empfiehlt die WFG eine frühzeitige Antragstellung.
Die WFG und der Kreis Borken unterstützen bei der Antragstellung.
Weitere Information und Kontakt:
Ingo Trawinski
Tel. 02561/97999-20