Newsletter Juni 2024 – Wachstumschancengesetz
Neuerungen bei der Forschungszulage
Unternehmen können sich jetzt mehr finanzielle Unterstützung für Forschung und Entwicklung sichern.
Die Forschungszulage ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Durch das Wachstumschancengesetz ist die Förderung insbesondere für KMU noch attraktiver geworden:
- Die maximale Bemessungsgrundlage steigt auf 10 Mio. Euro jährlich.
- Wirtschaftsgüter werden Teil der förderfähigen Aufwendungen.
- Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) steigt die Forschungszulage von 25 auf 35 Prozent der Bemessungsgrundlage.
- Kosten für Auftragsforschung können statt zu 60 nun zu 70 Prozent angerechnet werden.
- Der Pauschalsatz für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben steigt von 40 auf 70 Euro pro Stunde.
Unverändert gilt: Die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage kann vor, während oder nach der Durchführung eines FuE-Vorhabens beantragt werden.
Weitere Informationen rund um die Beantragung gibt es hier.
Weitere Fragen und Kontakt:
Dr. Markus Könning
koenning@wfg-borken.de
Tel. +49 2561 97999-40