Newsletter Juni 2021 – Kreisweites Markterkundungsverfahren für den Kreis Borken geplant – „Graue Flecken“-Förderung
Die Richtlinie zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der BRD“ ist in Kraft getreten. Potenzielle Projektgebiete sollen aufgedeckt werden.
Am 26. April 2021 ist die neue Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Förderung des Breitbandausbaus in sog. „Grauen Flecken“ in Kraft getreten. Das neue Förderprogramm zielt auf den Breitbandausbau in Gebieten ab, in denen die Downloadgeschwindigkeit unter 100 Mbit/s liegt. Unternehmen mit mehr als drei, aber weniger als 125 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz i.H.v. max. 25 Mio. € und einer Bilanzsumme i.H.v. max. 21,5 Mio € sowie landwirtschaftliche Betriebe sind bereits förderfähig, sofern sie noch nicht über einen gigabitfähigen Anschluss verfügen. Zudem können Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete von einer Förderung profitieren, wenn sie mit Bandbreiten unter 500 Mbit/s versorgt sind
Die WFG für den Kreis Borken wird mit den Kommunen im Kreis Borken ein kreisweites Markterkundungsverfahren durchführen, auf dessen Grundlage über einen Einstieg in das Förderverfahren und dessen Ausgestaltung entschieden werden soll. Hierfür beantragt der Kreis Borken in einem ersten Schritt zunächst Beratungsleistungen durch den Bundesfördergeber. Im Markterkundungsverfahren sind die im Kreis Borken aktiven Breitbandversorgungsunternehmen aufgerufen, ihre Versorgungsdaten und Ausbauabsichten in den kommenden drei Jahren zu erklären. Auf diese Weise erfolgt eine Definition der potentiellen Projektgebiete, und es wird über die weitere Vorgehensweise auf Kreisebene oder kommunaler Ebene beraten.
Weitere Informationen und Kontakt:
Katharina Reinert
reinert@wfg-borken.de
Tel. 02561/97999-50
Katharina Schulenborg
schulenborg@wfg-borken.de
Tel. 02561/97999-46