Newsletter Juni 2019: Gewerblicher Mietpreisspiegel der WFG gibt Orientierung
Die WFG hat einen internen gewerblichen Mietspiegel auf Basis von bestehenden Gewerbeobjektangeboten erstellt.
Welcher Mietpreis ist möglich. Wieviel kann ich als Verkaufspreis für meine gewerbliche Immobilie ansetzen? Für einen gewerblichen Mietspiegel gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Angaben in den Gewerbemietspiegeln sind rechtlich nicht verbindlich. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Gewerbemieten in Deutschland keinerlei Beschränkungen unterliegen und frei verhandelt werden können.
Die WFG hat aufgrund von vielen Anfragen einen internen gewerblichen Mietspiegel auf Basis von bestehenden Gewerbeobjektangeboten erstellt, der in vielen Fällen als Anhaltspunkt genutzt werden kann. Im Gewerblichen Mietspiegel werden die Mieten dargestellt, die nach Angaben der Makler am Markt für Einzelhandelsflächen, Büroflächen und Lagerflächen durchschnittlich realisiert werden. Dass sich dabei eine deutliche Preisspanne in den Mietpreisen abzeichnet liegt auch darin begründet, dass der Kreis Borken mit seinen 17 Kommunen ein großer Flächenkreis ist.
Der Gewerbliche Mietspiegel schafft Transparenz im Markt und hat erhebliches Gewicht bei Entscheidungen öffentlicher Institutionen, von Immobilienbesitzern, Einzelhändlern, Gutachtern, Projektentwicklern und Dienstleistern. Eine weitere hilfreiche Quelle zur Bewertung von gewerblichen Miet- oder Kaufobjekten ist der Grundstücksmarktbericht. Er ist ein Produkt des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und enthält detailliertere Werte.
Hier geht es zum Gewerblichen Mietpreisspiegel der WFG.
Hier geht es zum Grundstücksmarktbericht.
Weitere Informationen und Kontakt:
Lydia Naber
Tel.: 02561/97999-80