Newsletter Juli 2018 – Bildungsscheck NRW
Mehr Nachfrage seit Neuregelung –
Bildungsscheck NRW mit neuen Konditionen und mehr Fördervolumen
Die Landesregierung NRW hat zum 30. April 2018 den neuen Bildungsscheck NRW eingeführt. Die zur Zeit zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds von 5 Mio. EUR pro Jahr werden auf bis zu 30 Mio. EUR im Jahr 2020 erhöht.
Von zentraler Bedeutung ist die veränderte Gesamtausrichtung des Programms mit deutlich verbesserten Förderbedingungen. Die Betonung liegt jetzt auf der Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung angesichts der Veränderungen am Arbeitsplatz und den damit verbundenen neuen Herausforderungen im Betrieb, wie z.B. der beschleunigten digitalen Entwicklung. Damit rückt das Land ab von der Hervorhebung der besonderen Zielgruppen bei der Bildungsscheckförderung. In den Blick genommen werden jetzt prinzipiell alle Beschäftigen – einschließlich der Selbständigen.
Und das ist neu: Die Verdienstobergrenze im betrieblichen Zugang entfällt, nur im individuellen Zugang bleibt eine Verdienstobergrenze bestehen; diese wird aber deutlich heraufgesetzt, so dass neben niedrigen auch mittlere Einkommen erreicht werden können – und zwar auf 40.000,- EUR zu versteuerndes Einkommen (80.000,- EUR bei gemeinsam Veranlagten).
Unternehmen im sogenannten „Betrieblichen Zugang“ können bis zu zehn Bildungsschecks pro Jahr erhalten. Auch Inhouse-Seminare sind förderfähig.
Weitere Informationen und Kontakt:
Ingo Trawinski
Tel. 02561/97999-20