Newsletter Dezember 2021 – NRW-Digitalzuschuss
2.000 Euro für Einzelhandel, Tourismus und Gastgewerbe
Unternehmen mit Sitz in NRW und weniger als 50 MitarbeiterInnen im Einzelhandel, Gastgewerbe und in der touristischen Wirtschaft können einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro für Digitalisierungsprojekte beantragen.
Mit den Förderprogrammen „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ und „NRW-Digitalzuschuss Handel“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Unternehmen dieser Branchen, ihre Zukunftsfähigkeit zu stärken und die digitale Transformation voranzubringen.
Förderfähig sind z.B. digitale Hardware am Point of Sale und digitale Kassensysteme.
Die Anträge zur Förderung werden ausschließlich online eingereicht. Die zur Verfügung stehenden 10 Mio. Euro wurden in mehreren Antragsphasen unterteilt. Die Anträge für das Gastgewerbe können ab sofort und die Anträge für den Einzelhandel wieder seit dem 13. Dezember 2021 eingereicht werden.
Weitere Informationen für das Förderprogramm Einzelhandel hier und das Förderprogramm für gastgewerbliche und touristische Wirtschaft hier.
Weitere Informationen und Kontakt:
Hendrik Gericks
gericks@wfg-borken.de
Tel. 02561/97999-48