Newsletter Dezember 2020 – Zuschussprogramm gestartet
Die Corona-Wirtschaftshilfen helfen mit Zuschüssen
Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von der Schließung betroffene Unternehmen und Institutionen sowie Soloselbständige.
Noch bis zum 31. Januar 2021 kann die „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ beantragt werden. Die Novemberhilfe unterstützt mit Zuschüssen in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Antragsberechtigt sind alle, auch öffentliche Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund der aktuellen Schließungsverordnung den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Aber auch indirekt betroffene Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den oben genannten Unternehmen erzielen, erhalten einen Zugang zur Novemberhilfe.
Anträge können durch beratende Dritte über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Direkt antragsberechtigt sind ebenso Soloselbständige bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro (direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de), sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben.
Über diese und weitere Unterstützungsangebote, wie z.B. den KfW-Schnellkredit oder die Überbrückungshilfe III informiert die WFG auf der laufend aktualisierten Corona-Info-Seite.
Weitere Informationen und Kontakt:
Ingo Trawinski
Tel. 02561/97999-20