Newsletter April 2020 – KfW Schnellkredit 2020: WFG unterstützt bei der digitalen Antragsstellung und weiteren Fragen
Seit dem 15.04.2020 gibt die KfW im Programm „KfW-Schnellkredit 2020“ Darlehen für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern heraus. Der Schnellkredit fördert alles, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist.
Dazu zählen z.B. Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattungen (Investitionen) oder alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel). Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 % des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50. Der Kredit ist auf Wunsch bis zu zwei Jahre tilgungsfrei. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Dieses Angebot gilt für Selbstständige und Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und im Durschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben – oder im kürzeren Zeitraum, wenn sie noch nicht seit 2017 am Markt sind.
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Ingo Trawinski
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Tel. 02561/97999-2