Neue Impulse für Innovationen! Ab sofort können wieder ZIM-Anträge eingereicht werden.
Aufgrund des verfügbaren Budgets und des zu erwartenden sehr hohe Antragseingangs sind mit Öffnung des Programms einige Förderbedingungen angepasst worden:
- Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Diese Maßnahme gilt rückwirkend.
- Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.
Bei Interesse helfen unsere Kollegen aus der Innovationsberatung gern weiter: koenning@wfg-borken.de oder liesbrock@wfg-borken.de