Neue Fördermöglichkeiten für Forschung und Entwicklung – „DIALOG Innovation“ stellt Forschungszulagengesetz vor
Durch das Inkraftreten des Forschungszulagengesetzte (FZulG) zum 1. Januar 2020 können Unternehmen in Deutschland erstmalig mit einem Rechtsanspruch Förderung für die themenübergreifende Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten nutzen. So ist das FZulG nicht gedeckelt wie andere Wettbewerbsverfahren im Rahmen eines Förderprogramms. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken und die Sparkasse Westmünsterland laden am 6. Oktober 2020 ab 16:00 Uhr gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld (wfc) Unternehmensvertreter ein, sich beim „DIALOG Innovation“ aus erster Hand von Dr. Andreas Hoffknecht, Vertreter der Bescheinigungsstelle, darüber zu informieren, welche Vorhaben förderfähig sind und worauf bei der Antragstellung zu achten ist. Über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten von Entwicklungsvorhaben informieren im weiteren Verlauf der Veranstaltung ebenso Guido Helllmer (NRW.Bank), Dr. Markus Könning (Leiter WFG-Innovationsberatung) und Christian Holterhues (wfc). Aus gegebenem Anlass wird die Veranstaltung online durchgeführt.
Weitere Informationen und Kontakt. Tel. 02561/97999-0