Land verlängert die Rückzahlfrist der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2022
Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter. Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden.
Land verlängert die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 | Land.NRW
Weitere Informationen und Kontakt: Ingo Trawinski, trawinski@wfg-borken.de, Tel. 02561/97999-20