KI-Kompetenz ab Februar 2025: Schlüsselaspekte der Schulungspflicht für Unternehmen gemäß Art. 4 der EU KI-Verordnung
Die KI-Verordnung (KI-VO), die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, führt ab dem 2. Februar 2025 die KI-Kompetenzpflicht ein. KI-Kompetenz wird als die Fähigkeit definiert, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein.
Der Artikel 4 der EU KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen. Anbieter sind typischerweise Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und vermarkten oder die bestehende KI-Modelle in eigene Produkte integrieren. Betreiber sind laut Definition auch Unternehmen, die KI-Systeme für interne Zwecke einsetzen, wie z. B. ChatGPT und andere Chatbots oder KI-Elemente in gängigen Unternehmenssoftware wie DATEV oder SAP. Die KI-Kompetenzpflicht betrifft somit eine Vielzahl von Unternehmen, die bereits KI-Technologien in irgendeiner Form nutzen.
Prof. Dr. jur. Christoph Buchmüller und Prof. Dr. Michael Bücker von der regulaid GmbH bieten im Webinar:
• Einen kompakten Überblick über die neuen gesetzlichen Vorgaben der EU KI-Verordnung
• Praxisnahe Einblicke zur rechtssicheren und gewinnbringenden Implementierung von KI in Unternehmen
• Strategien zur Erfüllung der KI-Kompetenzpflicht ab Februar 2025
• Tipps zur Vorbereitung auf die schrittweise Einführung weiterer Regelungen bis 2026
Die Experten vermitteln die wichtigsten Informationen, um Unternehmen und Organisationen auf die bevorstehenden regulatorischen Herausforderungen im Bereich KI vorzubereiten.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos, erfordert jedoch eine Anmeldung über Zoom. Die Zugangsdaten werden nach der Registrierung automatisch bereitgestellt.
Im Nachgang erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Kooperationspartner
Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Veranstaltung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH (WESt) und der wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH sowie der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbH (GfW).