Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet: Gemeinsame Antragsplattform und Umsetzung durch die Länder steht
Über die bundesweite Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können ab sofort Anträge zur Überbrückungshilfe gestellt werden. So können sich u.a. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite registrieren. Nach erfolgter Registrierung können in den nächsten Tagen die Anträge online gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen. Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern, erhalten – über die Überbrückungshilfe hinaus – eine einmalige Zahlung i. H. v. 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate als Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalens. Weitere Informationen auch hier.