Ab sofort beantragbar – Die Corona-Novemberhilfe hilft direkt und indirekt von der Schließung betroffene Unternehmen, Vereine und Einrichtungen sowie Soloselbständigen
Vom 26. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 kann die „außerordentliche Wirtschaftshilfe“, die sogenannte „Novemberhilfe“, beantragt werden. Antragsberechtigt sind alle, auch öffentliche Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf Grundlage der aktuellen Schließungsverordnung der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Aber auch indirekt betroffene Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den oben genannten Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, erhalten einen Zugang zur Novemberhilfe. Die Novemberhilfe unterstützt mit Zuschüssen in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.
Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.
Anträge können ab sofort über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden.
Direkt antragsberechtigt sind Soloselbständige bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro (direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de), sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Als Voraussetzung hierfür benötigen diese ein ELSTER-Zertifikat.
„Mit der Novemberhilfe können betroffene Unternehmen im Kreis Borken nun eine zusätzliche Förderung beantragen. Es ist gut, dass gerade auch für Soloselbständige ein relativ unkomplizierter Zugang geschaffen wurde,“ so Ingo Trawinski, Prokurist und Leiter der WFG-Betriebsberatung.