einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen,
einen Gewerbebetrieb in eine andere Kommune verlegen,
eine Zweigstelle gründen,
die Rechtsform wechseln oder
einen neuen Gesellschafter aufnehmen.
Die Ausnahme stellen so genannte „freiberufliche“ Tätigkeiten und die Urproduktion dar. Das Infocenter Gewerbeanmeldung informiert Sie darüber, wann Ihr Tätigkeitsvorhaben in den Bereich der „Freien Berufe“ bzw. der Urproduktion fällt.
Das Infocenter führt Sie Schritt für Schritt durch die Gewerbeanmeldung. Dort können Sie auch erfahren, ob Ihr geplantes Vorhaben genehmigungspflichtig oder nur anzeigepflichtig ist.
Die Gewerbeanmeldung hat bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu erfolgen. Demnächst können alle Anmeldeformalitäten zentral in den jeweiligen STARTERCENTERN NRW erfolgen.