Förderung von Gründungen
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von zurzeit möglichen Förderansätzen, deren Voraussetzungen jeweils im Einzelfall zu klären sind. Für einen ersten Überblick sind die Förderinstrumente mit Links zu externen Seiten mit weitergehenden Informationen versehen worden.
Weitere Förderinstrumente sind verschiedene über die Hausbank zu beantragende Kreditprogramme.
- Existenzgründer/innen und bestehende Unternehmen können aus verschiedenen Förderprogrammen des Landes und des Bundes Zuschüsse zu den Beratungskosten für privatwirtschaftliche Berater erhalten.
- Förderung für Existenzgründer/Innen im Handwerk
- Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann die Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosen einen Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten sechs Monaten gewähren.
- Unter bestimmten Bedingungen können Empfänger von Arbeitslosengeld II, für die Gründung eines tragfähigen Unternehmen das sogenannte Einstiegsgeld beantragen. Hierbei handelt es sich nicht um keinen Rechtsanspruch sondern um eine so genannte Kann-Leistung. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Service-Punkt Arbeit.
